Baudenkmäler
Was ein Denkmal ist, dafür gibt es eine gesetzliche Definition (§2DSchG). Vorrangig ist das öffentliche Interesse daran, daß ein Gegenstand oder ein Gebäude erhalten bleibt. Kann eine Bedeutung definiert werden? Wenn diese Antwort historisch, künstlerisch, städtebaulich oder wissenschaftlich bejaht wird, entscheidet eine Denkmalbehörde positiv..
Auch Freiflächen – etwa eine Schloßparkanlage oder ein Wassergraben oder ältere Bäume, die den Charakter des Baudenkmals entscheidend mitbestimmen, fallen unter den Denkmalschutz. Bauwerke, Fassadenteile, Innenausstattungen werden gegebenenfalls durch Behörden und Wissenschaftler überprüft – immer mehr Objekte fallen heutzutage auf, die die Eigenschaften eines Denkmals in sich tragen.
Sie geben plastisch Zeugnis über Art und Weise des historischen Alltags, aber auch über Handwerk, künstlerisches Denken und Konstruktionwissen früherer Stadien architektonischer Entwicklung. Gesetzlich ist ebenso geregelt, daß die städtebauliche Umgebung eines Baudenkmals den optischen Gesamteindruck ergänzt, der nicht durch moderne Bauten verfremdet werden soll.
Ein interessantes Beispiel ist die Westfälische Wilhelms-Universität, deren Verwaltung sowie einige Hörsäle seit 1954 in einem historischen Gebäude untergebracht sind. Zwischen 1767 und 1787 ließ Fürstbischof Maximilian Friedrich von Königsegg-Rothenfels dieses barocke Schloß errichten, welches ihm selbst als Residenz diente. Zwischen Errichtung und universitärer Verwendung hat dieses Gebäude anderen Zwecken gedient – doch der aktuelle Gebrauch verspricht eine ständige Sorge und Instandhaltung.
Zur Zeit zählt das Nationale Komitee für Denkmalschutz 748.105 registrierte Baudenkmäler, neben ihrem möglichen Eigenwert als Kunstwerk beispielsweise entweder an gesellschaftliche oder religiöse Vorgänge erinnern, politische Persönlichkeiten beherbergten, frühere Fabrikationsweisen dokumentieren oder als Stätten sozialer Prozesse untrennbar mit der heutigen Identität einer Gemeinde verbunden sind.
Für einen möglichen Käufer gestalten sich im Erwerbsprozeß einer solchen Immobilie zunächst einmal die Frage der eigenen Liquidität bzw. Bonität. Es ist in jedem Fall empfehlenswert, zehn bis zwanzig Prozent der erwarteten Kosten selbst tragen zu können – auch die Gebühren, die durch evtl. Makler Notar, Amtsgericht und Behörden erhoben werden, staffeln sich nach Kaufpreis.
Weiterhin ist der Standort entscheidend. Wie attraktiv ist die Lage für Mieter? Welche Alters- bzw. Verdienstgruppe würde sich bei einer Neuvermietung angesprochen fühlen? Wie kann sich die Verkehrsanbindung (auch zu unterschiedlichen Tageszeiten) darauf auswirken? Diese und ähnliche Erwägungen führen zu einem nächsten Schritt: Welchen persönlichen Bezug hat der Käufer zum kulturellen Wert des Objekts? Kann er selbst gegenüber der Denkmalbehörde Vorschläge unterbreiten, bei der Sanierung zugleich die Vermietbarkeit attraktiver zu machen, ohne aber den historischen Wert zu beeinträchtigen?
Fragen dieser Kategorien können sich unter Umständen sehr komplex gestalten. Frühere Eigentümerprotokolle des Objekts richtig einzuschätzen, präzise Steuerersparnisberechnungen zu erstellen und schließlich den künstlerischen Charakter bei den eigenen Modernisierungsvorhaben sensibel vorauszuplanen – dies liegt im Diensteangebot von einschlägigen Agenturen, die zu Banken, Behörden und Fachleuten direkte und effiziente Kommunikationswege etabliert haben und somit Vorgänge zeitnaher veranlassen und durchführen können als der Käufer selbst. Dies bietet sich besonders dann an, wenn es sich nur um eine reine Investition handelt, aber andererseits seitens des Investors kein kulturelles Interesse vorliegt.